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Bild12Da die Sozialgesetzgebung nur eine Teilfinanzierung der Pflege und Begleitung der erkrankten Kinder - und die Begleitung der betroffenen Eltern und Geschwister überhaupt nicht - vorsieht, ist die Sternenbrücke dauerhaft auf die Unterstützung engagierter Bürger, Unternehmer und Stiftungen angewiesen.
Sie können das Kinderhospiz durch eine Geldspende, durch eine Zustiftung, durch eine Sachspende oder durch Ihre Mitgliedschaft im Förderverein Kinder-Hospiz Sternenbrücke e.V. unterstützen.

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