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Sozialrechtliche Unterstützung

Um die sozialrechtliche Unterstützung "unserer" Familien kümmert sich Corinna Schubert. Sie ist Ansprechpartnerin, wenn es um Aufenthaltskosten und Behördenangelegenheiten geht.

Nach der telefonischen Anmeldung im Kinder-Hospiz Sternenbrücke und einer verbindlichen Terminabsprache für den Aufenthalt im Kinderhospiz mit Annette Last oder Andrea Schulze werden die Familien etwa 5 - 6 Wochen vor dem geplanten Aufnahmetermin von uns angerufen.
"Unsere" Familien erhalten durch uns Begleitung und sozialrechtliche Unterstützung während der Antragstellung. Die erste telefonische Kontakt- aufnahme mit dem Team der Sozialrechtlichen Unterstützung dient der Ermittlung der persönlichen Daten des Kindes. Erfragt werden u. a. Name und Anschrift der Krankenkasse, die Versichertennummer des Kindes, die Adresse des behandelnden Kinderarztes und die Finanzierung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit. Diese Angaben sind sehr wichtig, denn die Anträge werden mit den persönlichen Daten versehen, so dass die Eltern diese nach Überprüfung der Angaben nur noch unterschreiben müssen, um die Antragstellung rechtskräftig in die Wege zu leiten.

Sozialrechtliche Unterstützung:
Corinna Schubert
Tel.: 040- 81991218


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