
Immer wieder erreichen uns Anrufe von Förderern der Sternenbrücke, die sich Gedanken darüber machen, wie sie das Kinderhospiz auch auf Dauer unterstützen können.
Eine Perspektive ist es, über das eigene Leben hinaus den schwersterkrankten Kindern der Sternenbrücke Gutes zu tun. Ein Testament oder ein Vermächtnis sind Möglichkeiten, um den betroffenen Familien auf Dauer helfen zu können. Denn als „Zustiftung“ in die Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke geht Ihr Vermögen nicht verloren, sondern unterstützt mit den regelmäßigen Zinserträgen die Arbeit des Kinderhospizes. Mit einem wachsenden Stiftungsvermögen wird das Kinderhospiz auf Dauer in seinem Bestand gefestigt.
Da jedoch jeder Erbfall so einzigartig und individuell wie Sie ist, empfehlen wir Ihnen die juristische Beratung eines Notars bei der Errichtung Ihres Testamentes oder Vermächtnisses.
Gerne steht Ihnen unser Geschäftsführer, Peer Gent, persönlich für ein Gespräch zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer: 040 / 81 99 12 0.












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